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Honorar - Was kostet der Anwalt?

Grundsätzlich gibt es drei Arten der Honorarabrechnung:

  1. Abrechnung nach Tarif:
Die Grundlagen für die Honorarabrechnung sind das Rechtsanwaltstarifgesetz, die Allgemeinen Honorar-Kriterien oder das Notariatstarifgesetz. Die Bemessung des Honorars richtet sich nach dem Wert des Streitgegenstandes oder des betreffenden Rechtes. Diese Abrechnungsart ist auch vorgesehen, wenn keine ausdrückliche Honorarvereinbarung getroffen wird

  2. Pauschalhonorar:
Für konkret definierte Leistungen wird ein vorab vereinbartes Pauschalhonorar verrechnet. Diese Abrechnung erfolgt üblicherweise für Kaufverträge und klar abgegrenzte Beratungen.

  3. Stundensatzabrechnung:
Es wird für jede geleistete Arbeitsstunde ein fester Honorarbetrag vereinbart und nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
 
Die Honorare verstehen sich je netto zuzüglich Barauslagen und Umsatzsteuern. Detailliertere Informationen finden Sie in der Online Info-Broschüre „Rechtsanwaltshonorar Mein Recht ist kostbar!“ des österreichischen Rechtsanwaltskammertages.
 

Deckung durch Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, kläre ich die Versicherungsdeckung direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab und verrechne soweit es möglich ist auch die Kosten direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen auch einen fixen Honorarbetrag für eine Beratung durch einen Rechtsanwalt. Gegebenenfalls bitte ich um Bekanntgabe des Versicherungsunternehmens und der Nummer der Polizze.

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Zufriedenstellende Lösungen
sind das Resultat einer Beratung, die das wirtschaftliche Umfeld und die Ziele des Klienten einbezieht.

 
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Über mich


Als Berater und Vertragserrichter sichere ich Ihre rechtliche Position – im Konfliktfall arbeite ich mit Ihnen an Lösungen und bemühe mich um die Durchsetzung Ihrer Interessen; wenn notwendig auch vor Gericht. Zu meinen Mandanten gehören Unternehmen und Privatpersonen. Zu meinem Berufsverständnis gehören fachliche Exzellenz und Wirtschaftlichkeit genauso wie Unabhängigkeit, Loyalität und Diskretion.

Zögern Sie nicht, mir Ihr Anliegen unverbindlich zu schildern!

 



Ihr Marcus Blumencron

2014 Rechtsanwalt in Deutschland RAK Frankfurt am Main

 

2008 Rechtsanwalt in Österreich
RAK Wien, Rechtsanwaltsprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden und Kanzleigründung

 

2003 Gerichtspraxis in Wien und Berufseintritt als Rechtsanwaltsanwärter

 

2002 Magister der Rechtswissenschaften (Universität Wien)


Mag. Marcus Blumencron CV