3 Punkte zum Kauf einer Eigentumswohnung

Mittwoch, 15 Februar 2017
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1. Vor Abgabe des Angebots

Das Objekt der Begierde ist gefunden – die Lage gefällt – der Preis passt. Bewahren Sie jetzt einen kühlen Kopf und holen Sie noch ein paar wesentliche Informationen zum Objekt ein. Aus dem öffentlich zugänglichen Grundbuch ist ersichtlich, ob Belastungen (Pfandrechte) vorliegen und Wohnungseigentum begründet ist („Parifizierung“). Ist die Wohnung vermietet? Über die Hausverwaltung lässt sich in Erfahrung bringen, wie hoch die Betriebskosten sind und ob ein Instandhaltungsfonds in ausreichender Höhe vorhanden oder, ob Betriebskosten aushaften, für die Sie als künftiger Eigentümer haften. Auch wenn Zeitdruck besteht: Die genannten Informationen können (mit Vollmacht des Verkäufers)

kurzfristig eingeholt werden und sind meist nur einen Telefonanruf bei der Hausverwaltung und einen kurzen Blick ins Grundbuch entfernt. Schließlich ist auch die Finanzierung des Kaufes abzuklären und gegebenenfalls von Seiten einer finanzierenden Bank eine verbindliche Finanzierungszusage ratsam.

Bedenken Sie dabei auch, dass zum Kaufpreis noch ggf. Kosten im Zusammenhang mit einer Fremdfinanzierung (bei der Bank zu erfragen) und die Grunderwerbssteuer in Höhe von 3,5 % des Kaufpreises und die Eintragungsgebühr in Höhe von 1,1% des Kaufpreises sowie Gerichtsgebühren und sonstige Kosten für die Beglaubigung von Unterschriften und die Archivierung von Unterlagen und vergleichbarem sowie Anwaltskosten für die Vertragserrichtung hinzu kommen.

Für eine grobe Schätzung dieser Kosten stehe ich Ihnen gerne kurzfristig und unverbindlich zur Verfügung!

 

2. Abgabe des Angebotes

Bedenken Sie, dass ein Kaufvertrag durch Angebot und Annahme zu Stande kommt – eine besondere Formpflicht ist nicht vorgesehen. Die Errichtung eines schriftlichen und „grundbuchsfähigen“ Kaufvertrags ist nötig um im Grundbuch eingetragen zu werden. Aus diesem Grund sollte bei Abgabe eines verbindlichen Angebotes die Finanzierung gesichert sein – „platzt“ der Kaufvertrag kann der Käufer auf Erfüllung geklagt werden und wird schadenersatzpflichtig! Beachten Sie auch, dass grundsätzlich die Provision an den Makler (in der Regel 3% des Kaufpreises zzgl. 20% USt.) zu zahlen ist, auch wenn der Vertrag letztlich z.B. mangels Finanzierbarkeit nicht zu Stande kommt! Es sind auch Formblätter für Angebote im Umlauf, die sich schon als veritabler Kaufvertrag lesen lassen.

Insofern rate ich jedenfalls zu einer fachlichen Überprüfung des Angebotes.

 

3. Nach Annahme des Angebotes durch den Verkäufer

Damit jetzt nichts mehr schief geht muss ein grundbuchsfähiger Kaufvertrag entworfen werden, in dem meist auch noch detaillierte Regelungen im Zusammenhang mit Gewährleistung und Haftung vereinbart werden. Sollte die Wohnung durch Pfandrechte belastet sein, hat der Verkäufer für die Löschung zu sorgen. Bedenken Sie, dass üblicherweise eine Eigentumswohnung eine der teuersten Sachen ist, die man sich in seinem Leben kauft. Die Zahlung des Kaufpreises und die lastenfreie Übertragung der Wohnung im Grundbuch muss daher sicher über die Bühne gehen. Dafür stehe ich als Vertragserrichter ein. Als Treuhänder nehme ich den Kaufpreis auf einem über die Treuhandeinrichtung der Rechtsanwaltskammer Wien elektronisch gesicherten Treuhandkonto entgegen und sorge dafür, dass gegebenenfalls ein Pfandrecht für eine finanzierende Bank eingetragen und/und Belastungen aus dem Grundbuch gelöscht werden. Ferner wickele ich die Zahlung der Nebengebühren (Grunderwerbssteuer und Eintragungsgebühr) sowie die Berechnung und Abfuhr der Immobilienertragssteuer zu Lasten des Verkäufers ab.

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